Rehabilitationssport
Geförderte Leistung zur Steigerung von Belastbarkeit und Mobilität.
Ablauf und Kostenübernahme
Für die Teilnahme am Rehabilitationssport benötigt der Patient eine ärztliche Verordnung (Formular 56).
Diese umfasst gewöhnlich 50 Übungseinheiten, die in maximal 18 Monaten zu absolvieren sind.
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen Sport und Training als sogenannte "Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation" fördern und damit auch bezahlen. Dieser Leistungsanspruch des Patienten ist im §64 des Sozialgesetzbuches IX gesetzlich verankert.
Haben Sie Fragen?
Wir beraten Sie gerne!
Jetzt Termin anfragenOder rufen Sie uns an: **Telefon: 07136 - 83 04 230**
**Alle Anwendungen auch als Hausbesuch möglich.**